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WIE WERDE ICH STEUERBERATER? |
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Allgemeine Hinweise
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Die Anforderungen an den Berufsstand der Steuerberater sind vom Gesetzgeber bewusst akademisch hoch gehalten:
Die Hilfeleistung in Steuersachen darf deshalb geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu gesetzlich befugt sind, und zwar völlig unabhängig davon, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich oder nur gelegentlich bzw. entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt wird. Anderen Personen ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen grundsätzlich verboten, § 5 Steuerberatungsgesetz (StBerG).
Mit den Regelungen über die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 2 bis 5 StBerG) soll im Interesse des Steueraufkommens, der Steuermoral sowie zum Schutze gesetzesunkundiger Steuerpflichtiger, die durch Falschberatung unfähiger oder ungeeigneter Berater schwere Nachteile erleiden können, sichergestellt werden, dass nur solche Berater geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, die die dazu erforderliche sachliche und persönliche Zuverlässigkeit besitzen (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juni 1980 1 BvR 697/77, BVerfGE 54, S. 301, 315).
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Informationen zur Steuerberaterprüfung ...
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hat das ABAKUS Steuerkolleg hier für Sie zusammengestellt.
Daraus ersichtlich sind ...
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allgemeine Hinweise,
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gesetzliche Voraussetzungen,
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Prüfungstermine,
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zugelassene Hilfsmittel,
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rechtliche Grundlagen zur Prüfung,
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Hinweise zum Prüfungsverlauf und
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Ausführungen zur Bewertung der Prüfungsarbeiten
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Rechtsquellen
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BFH-Rechtsprechung
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Bitte beachten Sie bitte dringend, dass verbindliche Angaben nur den amtlichen Bekanntmachungen der jeweils zuständigen Steuerberaterkammer entnommen werden können.
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Vorbereitung zur Steuerberaterprüfung
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Das ABAKUS Steuerkolleg bereitet Kandidaten/innen erfolgreich auf die Steuerberaterprüfung vor. Seminarorte sind München, Nürnberg und Ulm.
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Präsenzseminare
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Einzelheiten zu den jeweiligen Angeboten als Präsenz-Seminare oder zum Fernunterricht entnehmen Sie bitte nachfolgend Links ..
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