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Informationen für Steuerzahler

Auf dieser Website oder aus deren Verlinkung werden auch Steuerrecht-Informationen für Steuerzahler geboten.
Zur Lösung Ihres konkreten Einzelfalles ziehen Sie bitte dringend Ihren persönlichen steuerlichen Berater heran. Die sorglose Anwendung steuerlichen Halbwissens durch Laien kann schmerzliche, aber eigentlich doch vermeidbare Erfahrungen nach sich ziehen.

Die Anforderungen an den Berufsstand der Steuerberater sind vom Gesetzgeber bewusst akademisch hoch gehalten:

Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind, und zwar völlig unabhängig davon, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich oder nur gelegentlich bzw. entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt wird. Anderen Personen ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen grundsätzlich verboten, § 5 Steuerberatungsgesetz (StBerG).

Mit den Regelungen über die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 2 bis 5 StBerG) soll
im Interesse des Steueraufkommens,
der Steuermoral sowie
zum Schutze gesetzesunkundiger Steuerpflichtiger,
die durch Falschberatung unfähiger oder ungeeigneter Berater schwere Nachteile erleiden können, sichergestellt werden, dass nur solche Berater geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, die die dazu erforderliche sachliche und persönliche Zuverlässigkeit besitzen (BVerfG, Urteil vom 18. Juni 1980 1 BvR 697/77, BVerfGE 54, S. 301, 315).

Nur hierauf dürfen Sie vertrauen!

Eine Auswahl qualifizierter Steuerberater steht Ihnen im StB-Suchdienst Steuerallee.de zur Verfügung.




 




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